Eriks Mitarbeiter bei der Arbeit

TA Luft Service

Für das Wohlbefinden der Menschen und der Umwelt – neue Anforderungen für Anlagenbetreiber seit 1. Dezember 2021 in Kraft

Die neue TA Luft ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Sie stellt das Ergebnis langwieriger Verhandlungen dar. Die nun gültige Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ist komplex. Sie umfasst über 500 Seiten. Nicht jeder Anlagenbetreiber ist mit ihr vertraut. Das Regelwerk bringt für Sie als Anlagenbetreiber viele Verschärfungen mit sich. Was ändert sich mit der Novelle der TA Luft? Für welche technischen Anlagen gilt sie? Was müssen Sie jetzt tun? Und wer unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Anlagen konform zur TA Luft betreiben wollen? Mit diesen Fragen befasst sich dieser Beitrag. Er liefert Ihnen neueste Informationen und bietet Ihnen Lösungen an, wie Sie die Auflagen erfüllen können.

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft, legt Grenzwerte für Immissionen und Emissionen von Schadstoffen fest. Sie ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ der deutschen Bundesregierung. Die TA Luft soll Mensch und Umwelt vor Schadstoffbelastungen durch technische Anlagen schützen. Sie gibt hierfür u.a. Berechnungsvorschriften für Luftschadstoffe vor. Damit sorgt sie für eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regulierung bei Immissionen und Emissionen durch industrielle Anlagen. Die seit 1. Dezember gültige TA Luft 2021 definiert nicht nur strengere Emissionswerte für Chemikalien und organische Stoffe, sie enthält auch Vorgaben zu Messung, Normen und Abstandswerten.

Um welche Schadstoffe geht es bei der Novelle? Welche Chemikalien oder Stoffe sind von der TA Luft 2021 betroffen? Und wie sind die Emissionsnormen nun zu messen und zu berechnen? Hier erfahren sie mehr.

Die Auswirkungen der TA Luft in Deutschland  und wie ERIKS die Branche unterstützt

Die Novelle der TA Luft ist für die gesamte deutsche Industrie von enormer Bedeutung. Sie regelt Genehmigungen, Änderungen und den Betrieb von Industrieanlagen in ganz Deutschland. Aktuell ist sie für über 50.000 genehmigungspflichtige Anlagen aller Branchen relevant. 
 
  • Betreiber bestehender Anlagen sind dazu verpflichtet, den Emissionsschutz innerhalb einer Übergangsfrist von 4-5 Jahren dem aktuellen Stand der Technik bzw. den sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT) anzupassen
  • Massiv verschärfte Auflagen zum Immissionsschutz für Anlagenbetreiber
  • Grenzwerte von neu zu genehmigenden Anlagen müssen bereits bei Inbetriebnahme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
  • Anlagenbetreiber in der Pflicht: rechnerischer Nachweis der Dichtheit
  • Das neue Regelwerk hat Auswirkungen auf mehrere 100.000 nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen. Betroffen sind ebenfalls viele kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Außerdem wichtig: Auch die Außenstellen, die deutsche Unternehmen im Ausland unterhalten, sind verpflichtet, die Vorgaben der novellierten TA Luft einzuhalten.

Drei Herausforderungen und unsere Lösungen:

Bild vom Werk

Flansche: Rechnerischer Dichtigkeitsnachweis oder Bauteilversuch

Bislang waren ausschließlich die Dichtungshersteller verpflichtet, den Dichtheitsnachweis der TA Luft zu erbringen. Mit der neuen Version müssen künftig allein die Anlagenbetreiber den TA Luft-Nachweis für ihre Flanschverbindung erbringen. Dies erfolgt durch den rechnerischen Dichtheitsnachweis nach EN 1591-1 mit den dazu gehörigen Dichtungskennwerten nach EN 13555. Dasselbe gilt für metallische RTJ- und Linsendichtungen. Sind Flanschverbindungen nicht nach EN 1591-1 rechenbar, wie z.B. Kunststoff- oder Emaille-Flansche, muss ein Bauteilversuch die Dichtheit nachweisen.

Die wichtigsten Neuerungen für statische Dichtungen nennt der Abschnitt „5.2.6.3 Flanschverbindungen“: Anlagenbetreiber dürfen ausschließlich „technisch dichte Flanschverbindungen“ einsetzen. Nach der TA Luft 2021 können nur Dichtungen für technisch dichte Flanschverbindungen ausgewählt oder ausgelegt werden, die der Dichtheitsklasse L0,01 mit einer spezifischen Leckagerate von unter 0,01 mbar l/s m mit dem Prüfmedium Helium entsprechen.

ERIKS ist ein Hersteller von Dichtungen und Ventilen für TA Luft Anforderungen

  • Entwicklung, Produktion und Lieferung von kundenspezifischen Dichtungen sowie von Eigenmarken und bekannten A-Marken-Ventilen
  • Erfüllen der Anforderungen gemäß TA Luft
  • Lieferung eines kompletten Servicepakets von Flanscharmaturen mit passenden Dichtungen für Rohrleitungen und Berechnungen nach den neuesten TA Luft Anforderungen für den Dichtheitsnachweis
  • Kammprofil-, RTJ-, Spiral-, Graphit-, Weichstoff-, Gummistahl-, Metall- und PTFE-Dichtungen

Erste Herausforderung: Rechnerischer Dichtigkeitsnachweis nach DIN EN 1591-1

Für Flanschverbindungen mit metallischen Dichtungen, z.B. RTJ- oder Linsendichtungen, muss jetzt nach Richtlinie VDI 2290 verfahren werden, sofern geeignete Dichtungskennwerte ermittelbar sind. Die VDI 2290 ergänzt die TA Luft und definiert die Kriterien einer technisch dichten Flanschverbindung für flüssige und gasförmige Medien. Jede Einbausituation muss dabei individuell geprüft werden. Berechnet wird dabei nach DIN EN 1591-1. Auch die jeweiligen Dichtungskennwerte nach DIN EN 13555 müssen ermittelt werden. Hierzu zählen u.a. die Kennwerte zur erforderlichen bzw. zulässigen Flächenpressung und Kriechrelaxationsfaktoren.

Mitarbeiter am AMTEC Prüfstand

ERIKS Lösung: Rechnerischer Dichtigkeitsnachweis nach DIN EN 1591-1

  • Eigener AMTEC-Prüfstand zur Ermittlung von Kennwerten nach EN13555
  • Berechnung der Festigkeit der Flansche und die Auslegung der Anziehdrehmomente
  • Dichtheitsnachweis nach DIN EN 1591-1
  • Dokumentation der Berechnungen für den TÜV
  • Ermittlung des Abdichtverhaltens nach VDI 2440/2200

Zweite Herausforderung: Bauteilversuch für nicht rechenbare Flansche

Lässt sich der rechnerische Nachweis nach EN 1591-1 nicht durchführen, muss der Dichtheitsnachweis des Flansches inkl. Baugruppe über einen Bauteilversuch erfolgen. Dies bedeutet: Laborprüfungen mit Dichtigkeitsklasse L0,01/Leckagerate von 0,01 mbar l/s m unter realen Betriebsbedingungen, zum Beispiel realen Betriebsdrücken und -temperaturen. Auch das ist eine massive Verschärfung gegenüber der bisherigen TA Luft, da dies nun für alle nichtmetallischen Flansche gilt.

ERIKS Lösung: Unterstützung für Komponententests

  • Verbindungsnachweis für nicht berechenbare Flansche
  • Dichtheitsnachweis für alle nicht-metallischen Flansche
  • Bereits ermittelter Dichtheitsnachweis für z.B. emaillierte Flansche
Programm vom rechnerischer Dichtigkeitsnachweis

Dritte Herausforderung: Montage durch geschultes Personal
nach DIN EN 1591-4

Laut TA Luft 2021 dürfen künftig nur nach DIN EN 1591-4 nachweislich qualifizierte Monteure die Flansche installieren. Die DIN EN 1591-4 definiert hierzu exakte Schulungsinhalte in verschiedenen Ausbildungsstufen. Jeder Monteur muss in der Grundqualifikationsstufe geschult und geprüft werden. Zudem sind Montageanweisungen, Prüfung, Wartung und Vorgaben zur Qualitätskontrolle schriftlich nach VDI Richtlinie 2290 zu dokumentieren. 

Montage durch geschultes Personal

ERIKS Lösung: Schulung und Überwachung der Installation vor Ort

  • Zertifizierte Schulung des Montagepersonals nach EN 1591-4
  • Montageüberwachung durch qualifiziertes Personal
  • Dokumentation der Montage- und Übergabeprotokolle
  • Koordinierung der Überwachung mit dem Kunden

Weitere Informationen erhalten

Wünschen Sie weitere Informationen über unseren TA Luft Service oder möchten Sie ein persönliches Gespräch vereinbaren? Tragen Sie Ihre Daten in das untenstehende Formular ein und einer unserer Spezialisten wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. 

 

 

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